MARKUS DINKEL
Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk
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Schimmel · Bauschäden · WDVS · Bauforensik
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Honorar für sachverständige Leistungen


Die Kosten für eine sachverständige Untersuchung oder Begutachtung richten sich grundsätzlich nach dem Umfang und der Art der jeweiligen Aufgabenstellung.
Jeder Schadensfall ist unterschiedlich.

Abhängig vom Objekt und der konkreten Fragestellung können beispielsweise ein Ortstermin, Untersuchungen, Messungen, die Auswertung von Unterlagen sowie eine anschließende Dokumentation oder Gutachtenerstellung erforderlich sein.

Mir ist eine transparente und nachvollziehbare Kostenstruktur wichtig.
Deshalb informiere ich meine Auftraggeber bereits im Vorfeld über die Art der Abrechnung und stimme bei umfangreicheren Untersuchungen den voraussichtlichen Kostenrahmen ab.
Als Maler- und Lackierermeister verfüge ich über langjährige praktische Erfahrung im Bau- und Sanierungsbereich.
Darüber hinaus erweitere ich mein fachliches Wissen durch die Qualifizierung zum Geprüften Restaurator im Handwerk.
Seit vielen Jahren beschäftige ich mich mit der Untersuchung, Bewertung und Dokumentation von Schäden und Mängeln an Gebäuden und Bauteilen.

Meine Tätigkeit als Sachverständiger verbindet dabei die praktische Erfahrung aus dem Handwerk mit fachlicher Weiterbildung und einer systematischen Untersuchung von Schadensursachen.
Zu meinen Tätigkeitsbereichen gehören unter anderem Bauschäden und Baumängel, Feuchte- und Schimmelschäden, Beschichtungs- und Fassadenschäden sowie bauforensische Untersuchungen und Beweissicherungen.
Durch regelmäßige Weiterbildung und die zusätzliche Qualifizierung im Bereich der Denkmalpflege und Restaurierung erweitere ich mein fachliches Wissen kontinuierlich.


Mein Anspruch ist es, Schadensursachen nicht nur oberflächlich zu bewerten, sondern diese nachvollziehbar zu untersuchen, fachlich einzuordnen und verständlich zu dokumentieren.

Honorar für sachverständige Leistungen

Sachverständige Leistungen werden grundsätzlich nach dem tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet.


Stundensatz: 168,00 € netto
Der Stundensatz gilt unter anderem für:
  • Vorbereitung und Bearbeitung der Anfrage
  • Prüfung vorhandener Unterlagen
  • Ortstermine
  • Untersuchungen und Begutachtungen
  • Feuchte- und Schadensmessungen
  • bauphysikalische Untersuchungen
  • bauforensische Untersuchungen
  • Auswertung der Untersuchungsergebnisse
  • Fotodokumentation
  • Beweissicherung
  • schriftliche Stellungnahmen
  • Erstellung von Gutachten
  • Nachbereitung und Dokumentation

Zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Warum können sich die Kosten eines Gutachtens unterscheiden?


Der Aufwand für ein Gutachten kann je nach Schadensfall sehr unterschiedlich sein.
Ein kleiner, klar eingrenzbarer Schaden kann möglicherweise bereits bei einem kurzen Ortstermin fachlich beurteilt werden. Bei komplexeren Schadensfällen können dagegen weitergehende Untersuchungen, Messungen, Unterlagenprüfungen und eine umfangreiche schriftliche Dokumentation erforderlich sein.


Einfluss auf den Aufwand können beispielsweise haben:
  • Größe und Art des Objekts
  • Umfang des Schadens
  • Komplexität der Fragestellung
  • Anzahl der betroffenen Räume oder Bauteile
  • erforderliche Untersuchungen und Messungen
  • Umfang vorhandener Unterlagen
  • Anzahl der zu dokumentierenden Auffälligkeiten
  • erforderliche Auswertung
  • Umfang der gewünschten Stellungnahme oder Gutachtenerstellung

Aus diesem Grund ist eine pauschale Preisangabe für jedes Gutachten nicht sinnvoll.

Orientierung zu den möglichen Kosten


Die folgenden Angaben dienen lediglich als Orientierung. Der tatsächliche Aufwand richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall.


Beratung und erste Einschätzung

Bei einer ersten Anfrage kann zunächst geklärt werden, welche Fragestellung vorliegt und welche weitere Vorgehensweise sinnvoll sein könnte.
Abhängig vom Umfang kann eine Beratung oder Unterlagenprüfung nach Zeitaufwand abgerechnet werden.


Ortstermin und Untersuchung

Ein Ortstermin wird nach dem tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet.
Je nach Schadensfall können zusätzlich Zeit für die Vor- und Nachbereitung, Auswertung und Dokumentation erforderlich sein.




Schriftliche Stellungnahme


Wenn die Untersuchungsergebnisse schriftlich zusammengefasst und fachlich eingeordnet werden sollen, richtet sich der Aufwand nach dem Umfang der Aufgabenstellung und der erforderlichen Dokumentation.
Die Erstellung wird nach dem erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet.


Gutachten

Der Umfang eines Gutachtens kann erheblich variieren. Je nach Aufgabenstellung können unter anderem erforderlich sein:
  • Ortstermin
  • Untersuchung des Schadens
  • Messungen
  • Fotodokumentation
  • Prüfung von Unterlagen
  • Ursachenanalyse
  • technische und bauphysikalische Bewertung
  • Auswertung der Ergebnisse
  • schriftliche Gutachtenerstellung



Eine pauschale Preisangabe für ein Gutachten ist daher ohne Kenntnis des konkreten Sachverhalts häufig nicht möglich.
Bei umfangreicheren Gutachten kann vor Beginn der Arbeiten ein voraussichtlicher Kostenrahmen abgestimmt werden.

Anfahrt und überregionale Einsätze


Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Franken / Bayern. Je nach Art und Umfang der Aufgabenstellung bin ich auch überregional und bundesweit tätig.
Bei Ortsterminen außerhalb des näheren Einsatzgebietes entsteht zusätzlicher Zeit- und Reiseaufwand.
Die Abrechnung wird vor Beginn der Beauftragung transparent besprochen.




Was ist vor einer Beauftragung möglich?


Bevor eine umfangreichere Untersuchung oder Gutachtenerstellung erfolgt, kann zunächst die konkrete Aufgabenstellung geklärt werden.

Hilfreich sind dabei beispielsweise:
  • eine kurze Beschreibung des Schadens
  • Fotos der betroffenen Bereiche
  • Informationen zum Gebäude
  • Angaben zu bereits durchgeführten Arbeiten oder Sanierungen
  • vorhandene Unterlagen
  • die konkrete Fragestellung



Auf dieser Grundlage kann besser eingeschätzt werden, welcher Untersuchungsumfang sinnvoll sein könnte.
Bei umfangreicheren oder komplexeren Fällen kann der voraussichtliche Kostenrahmen vor Beginn der Tätigkeiten abgestimmt werden.

Transparenz vor Beginn der Untersuchung



Eine sachverständige Untersuchung sollte sich immer an der konkreten Fragestellung orientieren.

Mein Ziel ist es daher nicht, unnötige Untersuchungen oder einen übermäßigen Gutachtenumfang zu erzeugen.
Der erforderliche Aufwand soll sich an der jeweiligen Aufgabenstellung und dem tatsächlichen Untersuchungsbedarf orientieren.

Sie erhalten vor Beginn der Beauftragung Informationen darüber,
  • wie die Abrechnung erfolgt,
  • welcher Leistungsumfang vorgesehen ist,
  • welche Untersuchungen voraussichtlich erforderlich sind und
  • ob bei umfangreicheren Leistungen ein Kostenrahmen abgeschätzt werden kann.

So soll bereits im Vorfeld eine möglichst transparente Grundlage für die Beauftragung geschaffen werden.





Unverbindliche Anfrage und erste Informationen

Sie haben einen Bauschaden, Feuchte- oder Schimmelbefall, einen möglichen Baumangel oder benötigen eine fachliche Beweissicherung?
Gerne können Sie mir zunächst Informationen zu Ihrem Anliegen übermitteln. Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts sowie aussagekräftige Fotos helfen dabei, die Aufgabenstellung besser einzuschätzen.
Anschließend kann geklärt werden, welche weitere Vorgehensweise sinnvoll ist und welcher Aufwand voraussichtlich entsteht.




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